§ 4
Bescheinigung des Herstellers

Beim Unternehmer muß für jede nach §§ 23a und 23b zu prüfende Zentrifuge, für jede auswechselbare Trommel und für jeden auswechselbaren Läufer eine Bescheinigung des Herstellers mit folgenden Angaben vorliegen: DA
1.Fabrik- oder Herstellungsnummer,
2.Baujahr,
3.zulässige Drehzahl je Minute, DA
4.Hauptabmessungen der Trommel oder des Läufers in mm,
5.Werkstoff der Trommel oder des Läufers, der Welle und des Gehäuses,
6.Festigkeitsnachweis der Trommel oder des Läufers durch Berechnungsunterlagen oder Versuchsergebnisse, DA
7.zulässige Füllmenge in kg oder g, DA
abweichend hiervon
bei Trommelzentrifugen für Textilien und Rauchwaren die zulässige Trockenmenge des Behandlungsgutes in kg oder g,
bei Separatoren mit Vollmantel-Trommel die zulässige Dichte des Schleudergutes in kg/dm³ in der Trommel bei zulässiger Drehzahl,
bei Becherzentrifugen und Ultrazentrifugen mit Bechern die zulässige Füllmenge in kg oder g je Becher,
8.bei Zentrifugen mit Ausräumern zusätzlich die zulässige Ausräumdrehzahl je Minute,
9.bei Laborzentrifugen zusätzlich die kinetische Energie der Läufer,
10.bei Zentrifugen, die kraftschlüssig angetrieben werden und bei denen das übertragbare Antriebsmoment durch das Gewicht der Trommel und der Zuladung begrenzt ist, zusätzlich die kinetische Energie der Trommel einschließlich maximaler Zuladung.

DA zu § 4:

Der Hersteller kann in dieser Bescheinigung zusätzliche Angaben machen, soweit solche wegen der besonderen Konstruktion der Maschine notwendig sind.

Die Forderung gilt auch für Nachlieferungen von Trommeln und Läufern. Anlage 1


DA zu § 4 Nr. 3:

Siehe Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5. Anlage 1


DA zu § 4 Nr. 6:

Festigkeitsnachweis für gelochte und ungelochte zylindrische Zentrifugentrommeln siehe
VDMA-Einheitsblatt 24 401 Teil 1 "Festigkeitsnachweis von Zentrifugen-Trommeln; Berechnung der Tangentialspannung eines zylindrischen Zentrifugen-Trommelmantels",
VDMA-Einheitsblatt 24 401 Teil 2 "Festigkeitsnachweis von Zentrifugen-Trommeln für Zentrifugen mit hohen Lastspielzahlen, z.B. Zucker-Zentrifugen".

Zu den Berechnungsunterlagen und den Versuchsergebnissen gehört eine Maßskizze oder eine Zeichnung. Anlage 1


Die Zucker-Berufsgenossenschaft hat folgende Durchführungsanweisungen angefügt:

DA zu § 4 Abs. 1 Nr.7:

Bei Zuckerzentrifugen ist für die Dichte der Füllmasse einschließlich der Siebeinlagen einzusetzen:
1,0 kg/dm³ für Weiß- und Rohzucker,
1,3 kg/dm³ für das Nachprodukt.
Anlage 1