Vakuumpumpen zum Fördern von Sauerstoff dürfen nur
mit Schmierstoffen betrieben werden, die von einem von der Berufsgenossenschaft
anerkannten Prüfinstitut als geeignet befunden worden sind.
Satz 1 gilt nur, wenn die Schmierstoffe mit Sauerstoff in Berührung
kommen.
Anerkannt ist die Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM), Unter den Eichen 87, 12205 Berlin.
DA zu § 42: